Barrierefreiheit / BFSG 2025
Die Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert, wie barrierefrei Ihre Website ist und wie Nutzer Barrieren melden können. Dieser Ratgeber zeigt, was sie enthalten muss, und bietet eine Muster-Struktur zum Anpassen.
01 Einordnung
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentliches Dokument, das den Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website beschreibt. Das BFSG und die europäische Norm EN 301 549 erwarten von Anbietern, sie bereitzustellen und sichtbar zu verlinken, meist im Footer. Sie zeigt Nutzern, welche Inhalte barrierefrei sind, wo noch Barrieren bestehen und wie sie Probleme melden können. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber zur Betroffenheit.
02 Pflichtangaben
Eine vollständige Erklärung zur Barrierefreiheit deckt mindestens die folgenden Punkte ab:
Geben Sie klar an, ob Ihre Website die Anforderungen vollständig, teilweise oder nicht konform erfüllt (WCAG 2.1 AA über EN 301 549).
Benennen Sie die noch nicht barrierefreien Inhalte und begründen Sie sie, etwa mit laufender Überarbeitung oder unverhältnismäßiger Belastung.
Stellen Sie eine Kontaktmöglichkeit bereit, über die Nutzer Barrieren melden können, inklusive E-Mail-Adresse oder Kontaktformular und idealerweise einer Reaktionszeit.
Weisen Sie auf das Durchsetzungsverfahren beziehungsweise die Schlichtungsstelle hin, an die sich Nutzer wenden können, wenn Sie auf Meldungen nicht angemessen reagieren.
Geben Sie an, wann die Erklärung erstellt oder zuletzt geprüft wurde und auf welcher Grundlage die Bewertung erfolgte (Selbstbewertung oder externe Prüfung).
03 Muster-Struktur
Die folgende Gliederung ist eine Orientierung, die Sie an Ihre Website anpassen können. Sie ist eine Vorlage und keine Rechtsberatung - prüfen Sie die Formulierungen für Ihren konkreten Fall.
Überschrift "Erklärung zur Barrierefreiheit" und ein Hinweis, für welche Website oder App die Erklärung gilt.
Ein Satz dazu, ob die Seite vollständig, teilweise oder nicht konform mit WCAG 2.1 AA über EN 301 549 ist.
Eine Auflistung der bekannten Barrieren mit einer kurzen Begründung je Punkt, damit Nutzer wissen, was sie erwartet.
Eine Kontaktstelle zum Melden von Barrieren, mit E-Mail oder Formular und einer erwartbaren Reaktionszeit.
Ein Verweis auf die zuständige Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle, an die sich Nutzer wenden können.
Das Datum der Erstellung oder letzten Prüfung und ob die Bewertung eine Selbstbewertung oder eine externe Prüfung war.
Diese Struktur ist eine Vorlage zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
04 Erklärung prüfen
Der kostenlose BFSG-Sofort-Check prüft unter anderem, ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit von Ihrer Website verlinkt ist. Geben Sie Ihre Adresse ein und sehen Sie in Sekunden, ob der Link vorhanden ist und wo Ihre Seite steht.
05 Pro & Agency
Die Erklärung von Hand zu schreiben kostet Zeit. Unser geführter Generator für die Erklärung zur Barrierefreiheit führt Sie durch jede Pflichtangabe. Die Vorschau ist kostenlos; den vollständigen Text mit Kopier- und Download-Funktion gibt es mit Pro und Agency, die noch nicht zur Anmeldung geöffnet sind.
06 Häufige Fragen
Für Angebote, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, wird eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit erwartet. Ob und in welcher Form sie für Ihren konkreten Fall gilt, sollten Sie fachlich prüfen lassen. Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung.
Die Erklärung sollte leicht auffindbar und sichtbar verlinkt sein, in der Regel im Footer neben Impressum und Datenschutzerklärung, damit sie von jeder Seite aus erreichbar ist.
Die Erklärung sollte die bekannten nicht barrierefreien Inhalte transparent mit Begründung benennen. Absolute Vollständigkeit bis ins letzte Detail ist nicht immer leistbar, doch wesentliche Barrieren gehören in die Auflistung. Dies ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Diese Vorlage bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.