Barrierefreiheit / BFSG 2025
Online-Shops zählen ausdrücklich zu den vom BFSG erfassten Dienstleistungen. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Barrieren im Shop, was das Gesetz für Sie bedeutet und wie Sie Ihren Shop in wenigen Minuten prüfen.
01 Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Online-Shops zählen ausdrücklich zu den vom BFSG erfassten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
02 Typische Barrieren
Viele Shops scheitern an denselben wiederkehrenden Problemen. Das sind die Barrieren, die unser Sofort-Check am häufigsten findet:
03 Was das für Sie bedeutet
Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen einzuschätzen, was eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann.
Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Dies ist ein grober Anhaltspunkt und keine rechtliche Bewertung.
Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber, wer betroffen ist.
04 Nächste Schritte
Geben Sie Ihre Shop-Adresse ein und sehen Sie in Sekunden, wo Ihr Shop WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.
Arbeiten Sie die Findings nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Kunden und den Checkout betreffen.
Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Kunden Barrieren melden können.
Betreiben Sie eine Arztpraxis? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Arztpraxen.
05 Häufige Fragen
Online-Shops zählen ausdrücklich zu den vom BFSG erfassten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen ausgenommen sein (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Ob Sie konkret betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Nein. Accessibility-Overlays lösen das Problem nicht. Sie legen sich über Ihren Shop und können zugrunde liegende Barrieren wie fehlende Labels, schlechte Kontraste oder Tastaturfallen nicht zuverlässig beheben; teils verschlimmern sie die Lage. Echte Barrierefreiheit muss im Shop selbst umgesetzt werden.
Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihr Shop die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.
Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihr Shop beim Thema Barrierefreiheit steht.
Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.