Barrierefreiheit / BFSG 2025
Viele Handwerker-Websites bieten ein Kontakt- oder Terminanfrage-Formular, Referenz-Bildergalerien und teils eine einfache Angebots- oder Buchungsfunktion. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Barrieren auf einer Handwerker-Website, was das Gesetz für Handwerksbetriebe bedeutet und wie Sie Ihre Website in wenigen Minuten prüfen.
01 Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Es greift bei verbraucherorientierten Online-Diensten (B2C), etwa wenn Ihre Website Terminanfragen, Angebotsanfragen oder eine Online-Buchung für Privatkunden ermöglicht. Eine reine B2B-Website oder eine einfache Info-Visitenkarte ohne interaktive Dienste kann außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
02 Typische Barrieren
Viele Handwerker-Websites scheitern an denselben wiederkehrenden Problemen, oft im Kontakt- und Terminbereich. Das sind die Barrieren, die unser Sofort-Check am häufigsten findet:
03 Was das für Sie bedeutet
Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen einzuschätzen, was eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann.
Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Bei Dienstleistungen können Kleinstunternehmen ausgenommen sein: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Viele kleine Handwerksbetriebe fallen unter diese Ausnahme. Dies ist ein grober Anhaltspunkt und keine rechtliche Bewertung.
Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber, wer betroffen ist.
04 Nächste Schritte
Geben Sie Ihre Handwerker-Website ein und sehen Sie in Sekunden, wo sie WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.
Arbeiten Sie die Ergebnisse nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Besucher und das Kontaktformular betreffen.
Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Besucher Barrieren melden können.
Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.
05 Häufige Fragen
Das hängt von Ihrem Angebot ab. Bietet Ihre Website verbraucherorientierte Online-Dienste wie Termin- oder Angebotsanfragen für Privatkunden, kann sie in den Anwendungsbereich fallen. Eine reine B2B-Website oder eine einfache Info-Visitenkarte ohne interaktive Dienste kann außerhalb liegen. Zudem können Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen sein (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Ob Sie konkret betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Nein. Accessibility-Overlays lösen das Problem nicht. Sie legen sich über Ihre Website und können zugrunde liegende Barrieren wie fehlende Labels, schlechte Kontraste oder Tastaturfallen im Kontaktformular nicht zuverlässig beheben; teils verschlimmern sie die Lage. Echte Barrierefreiheit muss in der Website selbst umgesetzt werden.
Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.
Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihre Website beim Thema Barrierefreiheit steht.
Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.