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Barrierefreiheit / BFSG 2025

BFSG für Handwerker: Was Handwerksbetriebe mit Website jetzt wissen müssen

Viele Handwerker-Websites bieten ein Kontakt- oder Terminanfrage-Formular, Referenz-Bildergalerien und teils eine einfache Angebots- oder Buchungsfunktion. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Barrieren auf einer Handwerker-Website, was das Gesetz für Handwerksbetriebe bedeutet und wie Sie Ihre Website in wenigen Minuten prüfen.

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01 Einordnung

Warum das BFSG für Ihre Handwerker-Website gelten kann

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Es greift bei verbraucherorientierten Online-Diensten (B2C), etwa wenn Ihre Website Terminanfragen, Angebotsanfragen oder eine Online-Buchung für Privatkunden ermöglicht. Eine reine B2B-Website oder eine einfache Info-Visitenkarte ohne interaktive Dienste kann außerhalb des Anwendungsbereichs liegen. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

02 Typische Barrieren

Typische Barrieren auf einer Handwerker-Website

Viele Handwerker-Websites scheitern an denselben wiederkehrenden Problemen, oft im Kontakt- und Terminbereich. Das sind die Barrieren, die unser Sofort-Check am häufigsten findet:

Referenz- und Galeriebilder ohne Alt-Text, sodass Screenreader sie nicht beschreiben können. Kontakt- und Terminanfrage-Formulare ohne Labels oder klare Fehlermeldungen. Zu geringe Kontraste bei Schaltflächen und Texten, die dadurch schwer lesbar sind. Formulare und Bildergalerien sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Fehlende Fokus-Sichtbarkeit, sodass Tastaturnutzer beim Ausfüllen die Orientierung verlieren. Nicht-barrierefreie Datumsauswahl für Terminanfragen, die Hilfstechnik nicht bedienen kann.

03 Was das für Sie bedeutet

Was das für Sie bedeutet

Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen einzuschätzen, was eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann.

Marktüberwachung und Risiko

Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.

Ausnahme Kleinstunternehmen

Bei Dienstleistungen können Kleinstunternehmen ausgenommen sein: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Viele kleine Handwerksbetriebe fallen unter diese Ausnahme. Dies ist ein grober Anhaltspunkt und keine rechtliche Bewertung.

Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.

Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber, wer betroffen ist.

04 Nächste Schritte

Ihre Handwerker-Website in drei Schritten prüfen

Kostenlosen Sofort-Check laufen lassen

Geben Sie Ihre Handwerker-Website ein und sehen Sie in Sekunden, wo sie WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.

Priorisiert beheben

Arbeiten Sie die Ergebnisse nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Besucher und das Kontaktformular betreffen.

Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Besucher Barrieren melden können.

Mit dem Sofort-Check starten

Nächster Schritt: Lesen Sie unseren Ratgeber zur Erklärung zur Barrierefreiheit und ihren Pflichtangaben.

Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.

05 Häufige Fragen

Fragen zum BFSG für Handwerksbetriebe

Gilt das BFSG für meine Handwerker-Website?

Das hängt von Ihrem Angebot ab. Bietet Ihre Website verbraucherorientierte Online-Dienste wie Termin- oder Angebotsanfragen für Privatkunden, kann sie in den Anwendungsbereich fallen. Eine reine B2B-Website oder eine einfache Info-Visitenkarte ohne interaktive Dienste kann außerhalb liegen. Zudem können Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen sein (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Ob Sie konkret betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Reicht ein Accessibility-Overlay?

Nein. Accessibility-Overlays lösen das Problem nicht. Sie legen sich über Ihre Website und können zugrunde liegende Barrieren wie fehlende Labels, schlechte Kontraste oder Tastaturfallen im Kontaktformular nicht zuverlässig beheben; teils verschlimmern sie die Lage. Echte Barrierefreiheit muss in der Website selbst umgesetzt werden.

Wie schnell kann ich prüfen?

Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.

Jetzt Ihre Handwerker-Website prüfen

Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihre Website beim Thema Barrierefreiheit steht.

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Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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