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Barrierefreiheit / BFSG 2025

BFSG 2025: Ist Ihre Website betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025. Dieser Ratgeber hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihre Website betroffen ist - und was als Nächstes zu tun ist.

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01 Einordnung

Was das BFSG verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet viele digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

02 Wer ist betroffen

Welche Angebote das BFSG erfasst

Das BFSG stellt verbraucherorientierte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr in den Mittelpunkt. Ihre Website ist in der Regel betroffen, wenn Sie eines der folgenden Angebote bereitstellen:

Online-Shops und E-Commerce Banking- und Zahlungsdienste Buchung und Ticketing (Reise und Verkehr) Telekommunikationsdienste E-Books und ihre Lesesoftware Verbraucherorientierte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.

Betreiben Sie eine Arztpraxis? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Arztpraxen.

Betreiben Sie ein Hotel oder eine Pension? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Hotels.

Betreiben Sie einen Handwerksbetrieb? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Handwerker.

03 Ausnahmen

Wann eine Ausnahme greifen kann

Kleinstunternehmen

Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.

Reine B2B-Angebote

Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten (B2B) und keine verbraucherorientierten Dienstleistungen oder Produkte umfassen, fallen in der Regel nicht unter das BFSG.

Dies sind grobe Anhaltspunkte und keine Rechtsberatung. Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.

04 Nächste Schritte

Was Sie jetzt tun sollten

Betroffenheit prüfen

Gleichen Sie Ihr Angebot und Ihre Unternehmensgröße mit den obigen Kriterien ab, um einzuschätzen, ob das BFSG für Sie gilt.

Website testen

Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie, wo Ihre Website WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.

Mängel priorisiert beheben

Arbeiten Sie die Findings nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Nutzer betreffen.

Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Nutzer Barrieren melden können.

Nächster Schritt: Lesen Sie unseren Ratgeber zur Erklärung zur Barrierefreiheit und ihren Pflichtangaben.

05 Häufige Fragen

Fragen zur Betroffenheit

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?

Ja. Das BFSG unterscheidet nicht zwischen neuen und bestehenden Websites. Angebote, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen die Anforderungen seit dem 28.06.2025 erfüllen, unabhängig davon, wann die Seite erstellt wurde.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung.

Wie schnell kann ich prüfen?

Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.

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Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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