Barrierefreiheit / BFSG 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025. Dieser Ratgeber hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihre Website betroffen ist - und was als Nächstes zu tun ist.
01 Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet viele digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
02 Wer ist betroffen
Das BFSG stellt verbraucherorientierte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr in den Mittelpunkt. Ihre Website ist in der Regel betroffen, wenn Sie eines der folgenden Angebote bereitstellen:
Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.
Betreiben Sie eine Arztpraxis? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Arztpraxen.
Betreiben Sie einen Handwerksbetrieb? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Handwerker.
03 Ausnahmen
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.
Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten (B2B) und keine verbraucherorientierten Dienstleistungen oder Produkte umfassen, fallen in der Regel nicht unter das BFSG.
Dies sind grobe Anhaltspunkte und keine Rechtsberatung. Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
04 Nächste Schritte
Gleichen Sie Ihr Angebot und Ihre Unternehmensgröße mit den obigen Kriterien ab, um einzuschätzen, ob das BFSG für Sie gilt.
Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie, wo Ihre Website WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.
Arbeiten Sie die Findings nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Nutzer betreffen.
Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Nutzer Barrieren melden können.
05 Häufige Fragen
Ja. Das BFSG unterscheidet nicht zwischen neuen und bestehenden Websites. Angebote, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen die Anforderungen seit dem 28.06.2025 erfüllen, unabhängig davon, wann die Seite erstellt wurde.
Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung.
Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.
Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihre Website beim Thema Barrierefreiheit steht.
Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.