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Barrierefreiheit / BFSG 2025

BFSG für Hotels: Was das Gastgewerbe jetzt wissen muss

Die meisten Hotel-Websites lassen Gäste Zimmer online buchen, und Buchungs- und Ticketing-Dienste fallen ausdrücklich in den Anwendungsbereich des BFSG. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Barrieren auf einer Hotel-Website, was das Gesetz für Beherbergungsbetriebe bedeutet und wie Sie Ihre Website in wenigen Minuten prüfen.

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01 Einordnung

Warum das BFSG für Ihr Hotel gilt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Wenn eine Hotel-Website verbraucherorientierte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, etwa eine Online-Zimmerbuchung, fällt sie in den Anwendungsbereich; Buchung und Ticketing sind ausdrücklich erfasst. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

02 Typische Barrieren

Typische Barrieren auf einer Hotel-Website

Viele Hotel-Websites scheitern an denselben wiederkehrenden Problemen, die meisten davon in der Buchungsstrecke. Das sind die Barrieren, die unser Sofort-Check am häufigsten findet:

Zimmer- und Galeriebilder ohne Alt-Text, sodass Screenreader sie nicht beschreiben können. Buchungs- und Anfrageformulare ohne Labels oder klare Fehlermeldungen. Zu geringe Kontraste bei Preisen, Verfügbarkeiten und Buchungs-Buttons, die dadurch schwer lesbar sind. Die Online-Buchungsstrecke ist nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Fehlende Fokus-Sichtbarkeit, sodass Tastaturnutzer in den Buchungsschritten die Orientierung verlieren. Nicht-barrierefreie Datumsauswahl und Belegungskalender in der Buchungsstrecke, die Hilfstechnik nicht bedienen kann.

03 Was das für Sie bedeutet

Was das für Sie bedeutet

Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen einzuschätzen, was eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann.

Marktüberwachung und Risiko

Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.

Ausnahme Kleinstunternehmen

Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Manche kleinen Pensionen können unter diese Ausnahme fallen. Dies ist ein grober Anhaltspunkt und keine rechtliche Bewertung.

Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.

Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber, wer betroffen ist.

04 Nächste Schritte

Ihre Hotel-Website in drei Schritten prüfen

Kostenlosen Sofort-Check laufen lassen

Geben Sie Ihre Hotel-Website ein und sehen Sie in Sekunden, wo sie WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.

Priorisiert beheben

Arbeiten Sie die Ergebnisse nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Gäste und die Buchungsstrecke betreffen.

Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Gäste Barrieren melden können.

Mit dem Sofort-Check starten

Nächster Schritt: Lesen Sie unseren Ratgeber zur Erklärung zur Barrierefreiheit und ihren Pflichtangaben.

Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.

05 Häufige Fragen

Fragen zum BFSG für Hotels

Gilt das BFSG für meine Hotel-Website?

In den meisten Fällen ja. Wenn eine Hotel-Website verbraucherorientierte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr bereitstellt, etwa eine Online-Zimmerbuchung, fällt sie in den Anwendungsbereich des BFSG; Buchung und Ticketing sind ausdrücklich erfasst. Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen ausgenommen sein (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Ob Sie konkret betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Reicht ein Accessibility-Overlay?

Nein. Accessibility-Overlays lösen das Problem nicht. Sie legen sich über Ihre Website und können zugrunde liegende Barrieren wie fehlende Labels, schlechte Kontraste oder Tastaturfallen in der Buchungsstrecke nicht zuverlässig beheben; teils verschlimmern sie die Lage. Echte Barrierefreiheit muss in der Website selbst umgesetzt werden.

Wie schnell kann ich prüfen?

Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.

Jetzt Ihre Hotel-Website prüfen

Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihre Website beim Thema Barrierefreiheit steht.

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Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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