Barrierefreiheit / BFSG 2025
Die meisten Hotel-Websites lassen Gäste Zimmer online buchen, und Buchungs- und Ticketing-Dienste fallen ausdrücklich in den Anwendungsbereich des BFSG. Dieser Ratgeber zeigt die typischen Barrieren auf einer Hotel-Website, was das Gesetz für Beherbergungsbetriebe bedeutet und wie Sie Ihre Website in wenigen Minuten prüfen.
01 Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Wenn eine Hotel-Website verbraucherorientierte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, etwa eine Online-Zimmerbuchung, fällt sie in den Anwendungsbereich; Buchung und Ticketing sind ausdrücklich erfasst. Als technischer Maßstab gilt WCAG 2.1 AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Dieser Ratgeber bietet eine erste Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
02 Typische Barrieren
Viele Hotel-Websites scheitern an denselben wiederkehrenden Problemen, die meisten davon in der Buchungsstrecke. Das sind die Barrieren, die unser Sofort-Check am häufigsten findet:
03 Was das für Sie bedeutet
Dies sind allgemeine Risiko-Hinweise und keine Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen einzuschätzen, was eine Nichteinhaltung nach sich ziehen kann.
Die Einhaltung wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Verstöße können zu Beanstandungen, Anordnungen und Bußgeldern führen; darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Manche kleinen Pensionen können unter diese Ausnahme fallen. Dies ist ein grober Anhaltspunkt und keine rechtliche Bewertung.
Ob eine Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Unsicher, ob das BFSG für Sie gilt? Lesen Sie unseren Ratgeber, wer betroffen ist.
04 Nächste Schritte
Geben Sie Ihre Hotel-Website ein und sehen Sie in Sekunden, wo sie WCAG 2.1 AA erfüllt und wo es hakt.
Arbeiten Sie die Ergebnisse nach Wirkung ab und beginnen Sie mit den Barrieren, die die meisten Gäste und die Buchungsstrecke betreffen.
Stellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die den Stand der Barrierefreiheit beschreibt und zeigt, wie Gäste Barrieren melden können.
Betreiben Sie einen Online-Shop? Lesen Sie unseren speziellen Ratgeber zum BFSG für Onlineshops.
05 Häufige Fragen
In den meisten Fällen ja. Wenn eine Hotel-Website verbraucherorientierte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr bereitstellt, etwa eine Online-Zimmerbuchung, fällt sie in den Anwendungsbereich des BFSG; Buchung und Ticketing sind ausdrücklich erfasst. Kleinstunternehmen können bei Dienstleistungen ausgenommen sein (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme). Ob Sie konkret betroffen sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Nein. Accessibility-Overlays lösen das Problem nicht. Sie legen sich über Ihre Website und können zugrunde liegende Barrieren wie fehlende Labels, schlechte Kontraste oder Tastaturfallen in der Buchungsstrecke nicht zuverlässig beheben; teils verschlimmern sie die Lage. Echte Barrierefreiheit muss in der Website selbst umgesetzt werden.
Der kostenlose Sofort-Check läuft in Sekunden und ohne Anmeldung und zeigt, wo Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo nicht. Er liefert automatisierte Hinweise und ersetzt keine manuelle Prüfung.
Starten Sie den kostenlosen Sofort-Check und sehen Sie in Sekunden, wo Ihre Website beim Thema Barrierefreiheit steht.
Dieser Ratgeber bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.